Wir verpflichten uns, die nachstehend aufgeführten Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, indem wir sie leicht auffindbar auf unsere Internetseiten stellen oder auf Anfrage elektronisch und/oder postalisch versenden:
Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
Die step stiftung wurde am 27.04.2004 als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts vom Regierungspräsidium Freiburg anerkannt.
Anschrift: step stiftung, Hermann-Herder-Straße 4, 79104 Freiburg.
Satzung sowie weitere wesentliche Dokumente, die Auskunft darüber geben, welche konkreten Ziele wir verfolgen und wie diese erreicht werden
Die step stiftung dient ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten, mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO.
Den aktuellen Freistellungsbescheid können Sie hier einsehen.
Name und Funktion der Entscheidungsträger
Vorstand: Barbara Mayer | Dr. Berndt Tausch
Gemäß des neuen Geldwäschegesetzes (GwG) vom 26.06.2017 sind die wirtschaftlich Berechtigten der step stiftung im Transparenzregister eingetragen.
Bericht über unsere Tätigkeiten
In unseren Tätigkeitsberichten informieren wir über unsere Aktivitäten, über unsere zukünftigen Planungen sowie über wichtige Zahlen unserer Organisation.
Personalstruktur
Personal der Geschäftsstelle in 2020
Ehrenamtlicher geschäftsführender Vorstand
zwei hauptberufliche Mitarbeiter*innen (70 %)
zwei geringfügig Beschäftigte (Minijob)
ein*e Praktikant*in
35 ehrenamtliche Übungsleiter*innen
Vier ehrenamtliche Stiftungsratsmitglieder*innen
7./8. Mittelherkunft und Mittelverwendung
Die step Stiftung fühlt sich seinen Kooperationspartnern/innen sowie allen Unterstützern/innen verbunden. Insbesondere dem Institut für Sport und Sportwissenschaft der Albert-Ludwigs-Universität, dem Regionalen Stiftungsverbund Freiburg und der Stadt Freiburg.
Zuwendungen, die mehr als 10 Prozent der Gesamtjahreseinnahmen ausmachen:
Für 2020 stammen 60% der Gesamtjahreseinnahmen aus der Zuwendung von PHINEO gAG im Rahmen der Förderung der SKala-Initiative.
Wir bestätigen, dass die Organe, die für unsere Organisation bindende Entscheidungen zu treffen haben, regelmäßig tagen und dass die Sitzungen protokolliert werden. Anfragen an unsere Organisation werden in angemessener Frist beantwortet. Die Jahresabrechnung wird namentlich durch einen Entscheidungsträger unserer Organisation abgezeichnet. Bei Prüfung unseres Jahresberichts wird die Einhaltung dieser Verpflichtung von unseren internen Prüfgremien, dem vereidigten Buchprüfer oder dem Wirtschaftsprüfer kontrolliert. Sie haben Fragen?
Bitte konaktieren Sie uns: info@step-stiftung.de